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Jede Menge Arbeit für das Sportgericht

Auch in der eigentlichen Winterpause leistet das Sportgericht des KFA Südthüringen mit seinem Vorsitzenden Peter Wagenschwanz (Dingsleben) Höchstarbeit. Selbst in den fußballerisch für gewöhnlich ruhigeren Wintermonaten hatte das Sportgericht mehr als 10 Entscheidungen – meist ohne mündliche Verhandlung – zu fällen. Hier gibt es eine Auswahl der Urteile:


Spielwertung und 130 € Strafe gegen den VfB Grün-Weiß Fehrenbach - Berufung erfolgreich

Beim Punktspiel der 1. Kreisklasse Ost VfB Grün-Weiß Fehrenbach gegen FC Blau-Weiß Schalkau am 04.11.2017 ist der angesetzte Schiedsrichter nicht angetreten. Bemühungen seitens der Verantwortlichen des FC Blau-Weiß Schalkau durch Telefonate mit dem Schiedsrichteransetzer und Verantwortlichen des Spielausschusses des KFA noch kurzfristig einen neutralen Schiedsrichter zu beordern, waren ohne Erfolg. Am Spielort befanden sich jedoch zwei geprüfte Schiedsrichter. Nach Rücksprache mit den Verantwortlichen des KFA und in Abstimmung mit den sich vor Ort befindlichen Schiedsrichtern, wurde einer der Schiedsrichter dazu bestimmt, das Spiel zu leiten. Dies wurde jedoch durch die Heimmannschaft abgelehnt. Darüber hinaus wurde seitens der beklagten Mannschaft auch nicht die vorgeschriebene Wartezeit eingehalten.

Der VfB Grün-Weiß Fehrenbach legte jedoch erfolgreich Berufung gegen dieses Urteil ein, sodass das Spiel nach einem neuen Urteil des Sportgerichts im Einvernehmen beider Mannschaften neu angesetzt wird. Die Kosten des Verfahrens trägt der KFA Südthüringen.


Marisfelder Spieler für 2 Pflichtspiele gesperrt

Im Punktspiel SG Marisfeld/Oberstadt gegen den SV Blau-Weiß Heubisch, das am 12.11.2017 stattfand, wurde ein Spieler der SG wegen eines Wurfvergehens gegen seinen Gegenspieler des Feldes verwiesen. Der Staffelleiter legte dafür eine Sperre von 4 Pflichtspielen fest, woraufhin der Verein in Berufung ging. Jene ergab folgendes Urteil:

Die Entscheidung des Schiedsrichters auf Platzverweis durch Zeigen der Roten Karte wegen des Werfens des Balles an den Kopf des Gegners durch den Spieler der SG Marisfeld/Oberstadt ist unstrittig. Die Handlungsweise des Spielers stellt eine Unsportlichkeit dar, zumal hier dem Argument des Widerspruchlegers, der gegnerische Spieler hätte sich bei der Ausführung des Einwurfes vor den Ausführenden gestellt, nicht gefolgt werden kann. Bei der Entscheidung des Schiedsrichters handelt es sich um eine Tatsachenentscheidung. Jedoch sieht das Gericht das Handeln des fehlbaren Spielers nicht als grob unsportlich an, zumal die Gesamtsituation (falsche Zuordnung eines Einwurfes) eine Begründung der groben Unsportlichkeit nicht hergibt. Das Gericht verminderte die Strafe von 4 auf 2 Pflichtspiele Sperre.


200 € Strafe und 9 Pflichtspiele Sperre gegen Spieler der SG Bedheim

Im Punktspiel der Kreisliga vom 19.11.2017 (SG Beidheim gegen SV Schleusegrund Schönbrunn) kam es zu folgender Situation: Ein Spieler der SG Bedheim foulte seinen Gegenspieler grob und wurde dafür des Feldes verwiesen. Im Abgang schubste er den Schiedsrichterassistenten. Das Sportgericht fällte nun das Urteil!

Der Spieler wird wegen Tätlichkeit gegen den Schiedsrichterassistenten und groben Foulspiels in Tatmehrheit mit einer Sperre von 9 Pflichtspielen der SG Bedheim und zu 100 € Strafgeld verurteilt. Zusätzlich muss der Verein die Verfahrenskosten in Höhe von 105,55 € tragen.


Maßnahmeplan, Spielbeobachtungen und hohe Strafe

Nach dem Punktspiel der SG Eishausen gegen die SG Mendhausen kam es zu einer sehr unangenehmen Situation für das Schiedsrichtergespann. Jenes wurde von Zuschauern bedrängt und durch den Ordnungsdienst des Heimvereins nicht ausreichend geschützt. Das Sportgericht des KFA Südthüringen hat deshalb in der Sportrechtssache gegen die SG Eishausen wegen des Verhaltens von der SG zuzuordnenden Zuschauern gegenüber dem Schiedsrichtergespann und wegen des unzureichenden und mangelnden Ordnungsdienstes im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Punktspiel in seiner mündlichen Verhandlung am 27.01.2018 in Veilsdorf für Recht erkannt:

Die SG Eishausen wird wegen des mangelnden Schutzes für Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 € und zu zwei kostenpflichtigen Spielbeobachtungen verurteilt. Ein Maßnameplan zur Verbesserung der Ordnung und Sicherheit ist sowohl dem Schiedsrichterausschuss als auch dem Spielausschuss bis zum Rückrundenbeginn der Saison 2017/2018 vorzulegen.

Auch hier hat der Verein neben dem Strafgeld die Verfahrenskosten, welche sich auf 105,55 € belaufen, zu tragen.


Empfindliche Strafe für den SV Falke Sachsenbrunn

Ein Spielbericht auf Facebook anlässlich des Pokalspiels der SG Sachsenbrunn gegen die SG Veilsdorf vom 18.11.2017 sorgte Ende November des vergangenen Jahres für jede Menge Aufregung. Grund dafür war, dass der Berichterstatter zwar seine freie Meinung äußerte, diese sich jedoch verbandsschädigend gegen den KFA Südthüringen richtete und seinen Vorsitzenden – Dittmar Börner – persönlich angriff.

Das Sportgericht des KFA Fußball Südthüringen hat in der Sportrechtssache gegen den SV Falke Sachsenbrunn e.V. in seiner Verhandlung vom 21.12.2017 in Hildburghausen folgendes Urteil gefällt: Der SV Falke Sachsenbrunn e.V. wird wegen unsportlichen Verhaltens des dem Verein zuzuordnenden Personenkreises zu einer Geldstrafe in Höhe von 350 € verurteilt. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 288,60 € trägt ebenfalls der SV Falke Sachsenbrunn.

Bei der Entscheidung war das Verhalten der Beklagten vor und während der Verhandlung berücksichtigt worden. In keiner Weise wurde zur umfangreichen Aufklärung beigetragen. Schließlich war auch die Intensität der getätigten Äußerungen strafverschärfend zu berücksichtigen. Reue und Einsicht fehlten ebenfalls. Bei Würdigung aller Umstände war die ausgesprochene und festgesetzte Strafe erforderlich und wurde vom Sportgericht als angemessen und ausreichend angesehen.