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Sportgericht eröffnet mehrere Verfahren
 
Das Sportgericht des KFA Südthüringen eröffnete in kurzer Vergangenheit auf Grundlage der Spiel-, Rechts- und Verfahrensordnung und Antrag der betreffenden Staffelleiter bzw. des Schiedsrichterausschusses einige Sportgerichtsverfahren, welche in Kürze zur Verhandlung stehen.
Beim Kreisoberliga-Punktspiel des Erlauer SV Grün-Weiß gegen die SG Goßmannsrod/Oberland berichtete der Schiedsrichter der Partie über einen mangelnden Ordnungsdienst. Dadurch sah er die Platzordnung vernachlässigt und bemängelte den Schutz für Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten. Weiterhin musste im Punktspiel gegen TSV Germania Sonneberg-West einer der Erlauer Spieler wegen einer vermeintlichen Tätlichkeit des Feldes verweisen werden. Beides wird nun am 15.11.2017 durch das Sportgericht verhandelt.
Ebenfalls dem Erlauer SV wird vorgeworfen, schon im 2. Jahr einen aktiven Schiedsrichter zu wenig zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt für den TSV 1923 Neuenbau und den SV 1920 Gellershausen. Daraus könnten für die genannten Vereine hohe Kosten entstehen. Laut Spielordnung des Thüringer Fußball-Verbandes sind alle Vereine verpflichtet, für am Punktspiel teilnehmende Männer, A- und B-Junioren-Mannschaften einen zur Ansetzung durch den Schiedsrichterausschuss zur Verfügung stehenden Schiedsrichter melden.

Erlauer SV gleich zweimal bestraft

Mittlerweile sind die beiden Urteile gegen den Erlauer SV Grün-Weiß gesprochen: Zum Einen wird der Verein wegen der Vernachlässigung des Ordnungsdienstes mit einer Verwarnung belegt. Die Verfahrenskosten in Höhe von knapp 90 € müssen vom Verein übernommen werden. 
Der des Feldes verwiesene Spieler des Erlauer SV erhält wegen "Nachtretens" eine Sperre für die nächsten 4 Pflichtspiele und ein Strafgeld in Höhe von 50 €. Hierzu kommen ebenfalls etwa 90 € Verfahrenskosten.